Nach KSchG § 5 f (2) besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren, deren
Preis und Herstellungspreis auf dem Markt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die
innerhalb der üblichen Widerrufsfrist auftreten können.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen (§ 312 g des BGB):
a) zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder
Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Verbrauchers zugeschnitten sind.
b) Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich
Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer
keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des
Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder
Geldmarktinstrumenten.